Umsatzsteuer & § 19
Getrennt einstellbar für Gutscheine und für Buchungen mit Vorkasse. YourSlots entscheidet hier nichts für dich.
Die steuerliche Behandlung stellst du getrennt ein – einmal für Gutscheine, einmal für Buchungen mit Vorkasse. YourSlots trifft hier keine Entscheidung für dich – im Zweifel die Steuerberatung fragen.
| Einstellung | In Alltagssprache |
|---|---|
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Schalter) | Gilt für dein ganzes Studio: Auf keiner Rechnung wird Umsatzsteuer ausgewiesen, stattdessen steht der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis darauf. Ist der Schalter an, entfallen die beiden Auswahlfelder darunter. |
| Gutscheine: Mehrzweckgutschein (Vorgabe) | Beim Verkauf des Gutscheins selbst fällt noch keine Umsatzsteuer an – der Gutschein kann später gegen unterschiedlich besteuerte Leistungen eingelöst werden. Auf der Rechnung steht deshalb ein erklärender Hinweistext statt einer Steuerzeile. |
| Gutscheine: 19 % / 7 % | Der reguläre bzw. ermäßigte Steuersatz wird auf der Gutschein-Rechnung ausgewiesen. |
| Buchungen (Vorkasse): 19 % / 7 % | Vorkasse ist eine Anzahlung auf deinen Termin – hier fällt (außer als Kleinunternehmer) immer Umsatzsteuer an. „Mehrzweck" gibt es bei Buchungen deshalb nicht. |
Mehrzweckgutscheine und steuerpflichtige Vorkasse zugleich? Geht – genau dafür sind die Einstellungen getrennt. Deine Gutscheine bleiben Mehrzweckgutscheine, deine Buchungsrechnungen weisen trotzdem 19 % (oder 7 %) aus.
Gutschein online eingelöst: was auf der Buchungsrechnung steht
Löst ein Gast bei der Online-Buchung einen Gutschein ein, richtet sich die Buchungsrechnung danach, wie der Gutschein verkauft wurde:
- Als Mehrzweckgutschein verkauft (die Vorgabe): Beim Verkauf fiel keine Umsatzsteuer an – sie entsteht erst jetzt beim Einlösen. Die Rechnung läuft deshalb über den vollen Preis mit dem Steuersatz deiner Buchungen, der Gutschein steht als Zahlungsart darauf, z. B. „Zahlung: PayPal 20,00 € · Gutschein GS-00042-26-K7F2 30,00 €". Deckt der Gutschein den ganzen Preis, gibt es trotzdem eine Rechnung.
- Mit 19 % oder 7 % verkauft: Die Steuer ist schon bezahlt. Die Rechnung läuft über den gezahlten Rest und zieht den Gutschein ab („abzüglich Gutschein (bereits versteuert)").
- Als Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer – die Zeile heißt nur „abzüglich Gutschein".
Das gilt, wenn YourSlots deine Rechnungen selbst ausstellt. Mit Lexoffice wird der Gutschein schon beim Verkauf mit Steuersatz abgerechnet. Bei gemischten Steuersätzen im Zweifel die Steuerberatung fragen.
Schweiz: MWST statt Umsatzsteuer
Steht dein Studio auf Schweizer Franken, zeigt dieser Abschnitt Schweizer Begriffe und Sätze:

| Einstellung | In Franken |
|---|---|
| Nicht MWST-pflichtig | Für Studios unter CHF 100’000 Jahresumsatz. Auf der Rechnung steht „Nicht mehrwertsteuerpflichtig", eine MWST-Nummer brauchst du dann nicht. |
| 8,1 % / 2,6 % MWST | Normalsatz und reduzierter Satz. Auf der Rechnung steht z. B. „zzgl. MWST 8.1 %". |
| Wertgutschein | Die MWST wird erst bei der Einlösung abgerechnet – wie der Mehrzweckgutschein in Deutschland. |
| MWST-Nummer / UID | Deine Nummer im Format CHE-…; sie steht als „MWST-Nr." auf der Rechnung. |
Lexoffice gibt es für Franken nicht – deine Rechnungen stellt YourSlots selbst aus. Welcher Satz für dich gilt, weiß deine Treuhand.
